Regal Auto Wash 28
REGAL AUTO WASH – d.h. Autowaschanlage unter einem gemeinsamen Markendach. Der Emittent TDI/TMC bietet Anlegern seit 1991 Beteiligungen an Autowaschanlagen Ihrer Regal Auto Wash Kette und rangiert seit 6 Jahren unter den Top 10 aller US Car Wash Ketten. Mit der Terraplan Management Corp. (TMC), die zentral alle Aktivitäten der Standorte kontrolliert, hat der Konzern den Betrieb inkl. Regal Auto Wash 28 von aktuell 19 Anlagen zentral zusammengefasst.
Die Investitionsobjekte
Der Anleger erwirbt Anteile an der REGAL AUTO WASH 28, die zwei Waschanlagen und ein Ölwechselcenter betreiben. Die Anlagen liegen in Bowling Green, Kentucky und arbeiten seit Bestehen profitabel. Sie liegen an viel befahrenden Straßen und sind gut zu erreichen. Die einzige weitere Full-Service-Autowaschanlage in Bowling Green ist ca. 4,5 km entfernt.
Die Gesellschaftsform des Unternehmens ist vergleichbar mit der deutschen GmbH & Co. KG. Die Waschanlagen sind bereits mit moderner Technik ausgerüstet. Es ist lediglich noch die Installation einer neuen IT-Infrastrukur mt direkter Anbindung zur Zentrale in Scottsdale erforderlich. TDI/TMC fungiert als so genanntes MANAGING MEMBER (vergleichbar mit einem Komplementär) und ist der geschäftsführende und persönlich haftende Gesellschafter der REGAL AUTO WASH 28.
Die Rendite
Es werden schon im ersten Jahr der Beteiligung anteilig 8,5% p.a. ausgeschüttet. Die Ausschüttung steigt während der Laufzeit auf 10% p.a. Konservative Anleger können eine garantierte Ausschüttungerhalten. Die durchschnittliche Rendite inkl. Verkaufserlöse aller bisheriger Center lag bei über 14% p.a.
Kein Anlaufrisiko
Es werden ausschließlich bestehende Autowaschanlagen mit hohem Entwicklungspotential und stabilen Umsätzen für den Kauf in Betracht gezogen. Der Anleger hat daher weder eine renditeschwache Anlaufphase noch ein Baurisiko. Weitere Sicherheit bieten die bestehende Immobiliensubstanz.
Der Verkauf
Ein Verkauf ist prospektiert für 2012. Die Erlöse werden in Deutschland nicht besteuert und unterliegen lediglich dem Progressionsvorbehalt. Besonders rentable Standorte können über die geplante Laufzeit hinaus betrieben werden. Eine Entscheidung hierüber trifft die Gesellschafterversammlung.
Rechtsgrundlage in allem ist der endgültige Emissionsprospekt.
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